Art. 59 – Inkrafttreten

REG_2016_1388 · zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b, des Artikels 6 sowie der Artikel 51, 56 und 57 werden die Bestimmungen dieser Verordnung drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung anwendbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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