ErwGr. 11

REG_2016_1396 · zur Änderung bestimmter Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Vorschriften, nach denen Mitgliedstaaten oder Gebieten eines Mitgliedstaats der Status „vernachlässigbares Risiko klassischer Scrapie“ zuerkannt wird. Am 25. Juni 2014 bzw. am 24. August 2014 beantragten Finnland und Schweden bei der Kommission die Zuerkennung des Status „vernachlässigbares Risiko klassischer Scrapie“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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