ErwGr. 11

REG_2016_1411 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem WILD-Valencia SAU einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich FRUIT UP®, einem Kohlenhydratextrakt aus Johannisbrotschrot (Ceratonia siliqua L.), im Hinblick auf eine Reduzierung postprandialer glykämischer Reaktionen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00405 (8)). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Im Vergleich zu hochglykämischen Kohlenhydraten verringert FRUIT UP® die postprandialen Blutzuckerreaktionen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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