ErwGr. 40

REG_2016_1628 · über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG

Die Baumwollproduktion innerhalb der Union beschränkt sich auf wenige Mitgliedstaaten. Aufgrund der hohen Kosten für neue Baumwollerntemaschinen und -geräte und um zusätzliche finanzielle Belastungen für den Baumwollsektor zu vermeiden, die seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit weiter bedrohen könnten, sollte den Betreibern Zugang zu einer großen Auswahl an verfügbaren gebrauchten Baumwollerntemaschinen und -geräten gewährt werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, für einen begrenzten Zeitraum ihre nationalen Rechtsvorschriften auf die in diesen Maschinen und Geräten eingebauten Motoren anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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