ErwGr. 4

REG_2016_1686 · zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

Da dieser Beschluss weitere Maßnahmen enthält, die der Rat eingeführt hat, um den Kampf gegen die internationale terroristische Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida gemäß dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen weiterzuführen, wird das Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die die einschlägigen Kriterien erfüllen, beschlossen, um den Kampf gegen die internationale terroristische Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida zu verstärken. Es sind Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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