ErwGr. 3

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind nicht diskriminierende Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, insbesondere Vorschriften für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement für Verbindungsleitungen und Übertragungsnetze, die sich auf grenzüberschreitende Lastflüsse auswirken. Im Interesse eines wirklich integrierten Strommarkts sollten effiziente Absicherungsmöglichkeiten für Erzeuger, Verbraucher und Einzelhändler entwickelt werden, um künftige Preisrisiken in dem Gebiet, in dem sie tätig sind, zu mindern, was auch die Harmonisierung der derzeit geltenden Auktionsvorschriften für die Vergabe langfristiger Kapazität einschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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