ErwGr. 7

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

Inhaber langfristiger Übertragungsrechte sollten berechtigt sein, den ÜNB ihre langfristigen Übertragungsrechte zur Neuvergabe im Rahmen einer späteren Vergabe langfristiger Kapazität zurückzugeben. Die Inhaber langfristiger Übertragungsrechte können für die Rückgabe langfristiger Übertragungsrechte eine Zahlung erhalten. Darüber hinaus sollten die Marktteilnehmer Anspruch entweder auf eine Übertragung oder auf den Erwerb bereits vergebener langfristiger Übertragungsrechte haben. Die Marktteilnehmer sollten die ÜNB über solche Übertragungen oder Erwerbe und über die Gegenparteien einschließlich der jeweils beteiligten Marktteilnehmer und der jeweiligen ÜNB informieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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