ErwGr. 2

REG_2016_1726 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Carvon, Diammoniumphosphat, Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS02 und Molke

In Bezug auf Carvon ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) zu dem Schluss (2) gelangt, dass es zweckmäßig ist, Carvon (d-/l-Carvon im Verhältnis von mindestens 100:1) in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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