Art. 2

REG_2016_1872 · zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2016 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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