Art. 11 – Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

REG_2016_1952 · über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

(1)Die Richtlinie 2008/92/EG wird mit Wirkung vom 1. März 2017 aufgehoben.
(2)Unbeschadet des Absatzes 1 gilt die Richtlinie 2008/92/EG unter den Bedingungen des Artikels 9 der vorliegenden Verordnung weiterhin.
(3)Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf diese Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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