ErwGr. 11

REG_2016_1953 · über die Einführung eines europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und zur Aufhebung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Der Inhalt und die technischen Spezifikationen für das europäische Reisedokument für die Rückkehr sollten harmonisiert werden, um insbesondere hinsichtlich des Schutzes vor Fälschung und Verfälschung hohe Technik- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Das europäische Reisedokument für die Rückkehr sollte erkennbare einheitliche Sicherheitsmerkmale tragen. Die Technik- und Sicherheitsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 des Rates (4) sollten daher auf das europäische Reisedokument für die Rückkehr angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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