ErwGr. 17

REG_2016_1953 · über die Einführung eines europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und zur Aufhebung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Für Island und Norwegen stellt diese Verordnung — soweit sie auf Drittstaatsangehörige anwendbar ist, die die Einreisevoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 nicht oder nicht mehr erfüllen — eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (10) dar, die zu dem in Artikel 1 des Beschlusses 1999/437/EG des Rates (11) genannten Bereich gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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