ErwGr. 2

REG_2016_214 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates (3) werden mehrere restriktive Maßnahmen, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, umgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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