ErwGr. 3

REG_2016_2145 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Der Gerichtshof entschied, die Rechtswirkung von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 für einen Zeitraum von höchstens fünf Monaten ab dem Tag der Verkündung des Urteils aufrechtzuerhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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