Art. 2 – Geltungsbereich

REG_2016_2372 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer für 2017

Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Union, die im Schwarzen Meer fischen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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