ErwGr. 7

REG_2016_263 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung der Lebensmittelkategorie 12.3 Speiseessig

Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten in der Gruppe der Regierungssachverständigen über Zusatzstoffe ging hervor, dass Lebensmittelzusatzstoffe für verdünnte Essigsäure und für Essig landwirtschaftlichen Ursprungs technologisch gleichermaßen notwendig sind. Daher sollte die Bezeichnung der Lebensmittelkategorie 12.3 „Speiseessig“ dahingehend präzisiert werden, dass sie auch für den menschlichen Verzehr geeignete verdünnte Essigsäure (verdünnt mit Wasser auf 4-30 Vol.- %) umfasst, damit Transparenz und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verwendung von Zusatzstoffen in diesem Lebensmittel gewährleistet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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