ErwGr. 4

REG_2016_324 · zur Änderung und Berichtigung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe in allen Lebensmittelkategorien

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übernahme der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurde Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht aus Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 95/2/EG in die Tabelle 1 in Anhang II Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 übernommen. Es sollte sichergestellt werden, dass der Migrationsgrundsatz für diese Lebensmittel nicht gilt. Daher sollte die Tabelle dahingehend geändert werden, dass Säuglings- und Kleinkindernahrung gemäß der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) in der durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) ersetzten Fassung aufgenommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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