ErwGr. 4

REG_2016_369 · über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union

Das Ausmaß und die Folgen von Naturkatastrophen oder durch Menschen verursachten Katastrophen können so schwerwiegend sein, dass ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten entstehen können. Katastrophen können sich auch in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ereignen, die bereits aus anderen Gründen mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, wodurch sich ihre wirtschaftliche Gesamtlage noch weiter verschlechtern kann. In jedem Fall wäre die Fähigkeit der betroffenen Mitgliedstaaten zur Reaktion auf die Katastrophe beeinträchtigt, und dies würde sich wiederum negativ auf die Hilfe und Unterstützung für bedürftige Menschen auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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