ErwGr. 10

REG_2016_403 · zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, sowie zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

In der Regel sollte die Häufigkeit der Verstöße unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes, des Zeitpunkts und der durchschnittlichen Zahl der Fahrer festgelegt werden. Sie soll die Höchstschwelle bilden, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, niedrigere Schwellenwerte festzulegen, wie dies in ihren nationalen Verwaltungsverfahren für die Beurteilung der Zuverlässigkeit vorgesehen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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