ErwGr. 11

REG_2016_424 · über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

Für Aufzüge, einschließlich seilbetriebener Aufzüge, sowohl senkrecht als auch geneigt verlaufend, die nicht zwischen Seilbahnstationen betrieben werden, sondern bestimmte Ebenen von Gebäuden und Bauten dauerhaft bedienen, gelten spezifische Rechtsvorschriften der Union, und sie sollten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden. Unter diese Verordnung fallende Seilbahnen sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (8) ausgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2016_424 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2016_424 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.