ErwGr. 23

REG_2016_424 · über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

In der Sicherheitsanalyse für geplante Seilbahnen sollte den Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Seilbahnen Rechnung getragen werden, ohne jedoch den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Bezug auf Teilsysteme und Sicherheitsbauteile oder die Sicherheit der Seilbahnen infrage zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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