ErwGr. 6

REG_2016_424 · über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen festgelegt, es wird ein Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten sowie für Kontrollen von aus Drittländern stammenden Produkten geschaffen und es werden die allgemeinen Prinzipien für die CE-Kennzeichnung festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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