1.
Lebensmittel von geringerer Bedeutung KN-Code Beschreibung 0703 20 00 Knoblauch (frisch oder gekühlt) 0709 59 50 Trüffeln (frisch oder gekühlt) 0709 99 40 Kapern (frisch oder gekühlt) 0711 90 70 Kapern (vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet) ex 0712 39 00 Trüffeln (getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet) 0714 Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums 0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von Schwefeldioxid oder anderen Stoffen eingelegt 0903 00 00 Mate 0904 Pfeffer der Gattung „ Piper“; Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert 0905 00 00 Vanille 0906 Zimt und Zimtblüten 0907 00 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze 1106 20 Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen des KN-Code 0714 1108 14 00 Stärke von Maniok 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, ausgenommen Pflanzen oder Pflanzenteile, die zur Lebensmittelerzeugung verwendet werden 1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z.
B.
Balsame) 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1604 31 00 Kaviar 1604 32 00 Kaviarersatz 1801 00 00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet 1802 00 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 1803 Kakaomasse, auch entfettet 2003 90 10 Trüffeln (ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht) 2006 00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Impfstoffe des KN-Code 3002 ); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 2936 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürlicher Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkreter“ oder „absoluter“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
KN-Code Beschreibung
0703 20 00 Knoblauch (frisch oder gekühlt)
0709 59 50 Trüffeln (frisch oder gekühlt)
0709 99 40 Kapern (frisch oder gekühlt)
0711 90 70 Kapern (vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet)
ex 0712 39 00 Trüffeln (getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet)
0714 Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums
0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von Schwefeldioxid oder anderen Stoffen eingelegt
0903 00 00 Mate
0904 Pfeffer der Gattung „ Piper“; Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
0905 00 00 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
0907 00 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
1106 20 Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen des KN-Code 0714
1108 14 00 Stärke von Maniok
1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, ausgenommen Pflanzen oder Pflanzenteile, die zur Lebensmittelerzeugung verwendet werden
1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z.
B.
Balsame)
1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1604 31 00 Kaviar
1604 32 00 Kaviarersatz
1801 00 00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
1802 00 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
1803 Kakaomasse, auch entfettet
2003 90 10 Trüffeln (ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht)
2006 00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Impfstoffe des KN-Code 3002 ); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
2936 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürlicher Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art
3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkreter“ oder „absoluter“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
2.
Die für die in Nummer 1 genannten Lebensmittel von geringerer Bedeutung verbindlich festzulegenden Höchstwerte dürfen folgende Werte nicht überschreiten: Isotopengruppe (Bq/kg) Summe der Strontium-Isotope, insbesondere Sr-90 7 500 Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 20 000 Summe der Alphateilchen emittierenden Plutonium-Isotope und Transplutoniumelemente, insbesondere Pu-239 und Am-241 800 Summe aller übrigen Nuklide mit einer Halbwertzeit von mehr als 10 Tagen, insbesondere Cs-134 und Cs-137 ( 1) 12 500
Isotopengruppe (Bq/kg)
Summe der Strontium-Isotope, insbesondere Sr-90 7 500
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 20 000
Summe der Alphateilchen emittierenden Plutonium-Isotope und Transplutoniumelemente, insbesondere Pu-239 und Am-241 800
Summe aller übrigen Nuklide mit einer Halbwertzeit von mehr als 10 Tagen, insbesondere Cs-134 und Cs-137 ( 1) 12 500
(1)Diese Gruppe umfasst nicht Kohlenstoff-14, Tritium und Kalium-40.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025
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