ErwGr. 4

REG_2016_56 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) in Streichfetten

Laut dem Antrag ist die Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) erforderlich, um die Qualität und Stabilität von Streichfetten mit einem Fettgehalt unter 80 %, bei denen der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt und/oder bei denen der Gehalt an Fischöl oder Algenöl mehr als 2 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, durch den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation zu erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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