ErwGr. 6

REG_2016_567 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorantraniliprol, Cyflumetofen, Cyprodinil, Dimethomorph, Dithiocarbamaten, Fenamidon, Fluopyram, Flutolanil, Imazamox, Metrafenon, Myclobutanil, Propiconazol, Sedaxan und Spirodiclofen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Clothianidin und Thiamethoxam sollten die jeweiligen CRHG durch eine Änderung der Verordnung (EU) 2016/156 der Kommission (6) getrennt berücksichtigt werden. Für Mesotrion sollten die jeweiligen CRHG durch eine Änderung der Verordnung (EU) 2016/53 der Kommission (7) getrennt berücksichtigt werden. Die RHG für diese Stoffe werden daher mit der vorliegenden Verordnung nicht geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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