ErwGr. 4

REG_2016_582 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 hinsichtlich der Analyse auf anorganisches Arsen, Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie hinsichtlich bestimmter Leistungskriterien für die Analyse

Die Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kakaobohnen und daraus gewonnenen Erzeugnissen sollten auf Fettbasis festgelegt werden. Leistungstests, die das EU-Referenzlaboratorium für PAK durchgeführt hat, haben Abweichungen bei der Bestimmung des Fettgehalts ergeben. Daher sollte die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Fettgehalts harmonisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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