Art. 39 – Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

(1)Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 wird wie folgt geändert: a) Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 bis 20 und Artikel 38 werden aufgehoben. b) Artikel 13 Absatz 1 wird mit Wirkung zum 13. Mai 2018 aufgehoben.
(2)Bezugnahmen auf die aufgehobenen Bestimmungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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