ErwGr. 1

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist als Grundfreiheit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine der Säulen des Binnenmarkts der Union und in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) verankert. Ihre Durchführung ist durch Rechtsvorschriften der Union näher geregelt, die darauf abzielen, die uneingeschränkte Ausübung der den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihren Familienangehörigen verliehenen Rechte zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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