ErwGr. 10

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Seit seiner Einführung im Jahr 1994 ist EURES ein Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den ÖAV, das über sein personelles Netz und über Online-Instrumente, die über das Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (im Folgenden „EURES-Portal“) bereitgestellt werden, Informations-, Beratungs- und Rekrutierungs- oder Vermittlungsdienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie allen Unionsbürgerinnen und -bürgern bereitstellt, die vom Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer profitieren möchten. Es ist eine kohärentere Anwendung von Zusammenführung und Ausgleich, Unterstützungsleistungen und Informationsaustausch zur Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union erforderlich. Das EURES-Netz sollte daher als Bestandteil des überarbeiteten Rechtsrahmens neu gestaltet und reorganisiert werden, damit es weiter gestärkt wird. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen am EURES-Netz beteiligten Einrichtungen sollten festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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