Art. 1

REG_2016_591 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver

In Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Abweichend von Unterabsatz 1 belaufen sich im Jahr 2016 die mengenmäßigen Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis auf 100 000 Tonnen Butter und 218 000 Tonnen Magermilchpulver. Etwaige im Rahmen eines zum 19. April 2016 andauernden Ausschreibungsverfahrens angekaufte Mengen werden nicht von diesen mengenmäßigen Beschränkungen abgezogen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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