ErwGr. 6

REG_2016_691 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Nährkaseinaten

Durch die Übertragung wird Rechtssicherheit gewährleistet, und es werden keine neuen Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen eingeführt. Es handelt sich bei der erweiterten Verwendung dieser Zusatzstoffe um eine Aktualisierung der EU-Liste, die voraussichtlich keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Aus diesem Grund kann auf die Einholung eines Gutachtens bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit verzichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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