ErwGr. 36

REG_2016_72 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104

Seit 2011 legt Portugal jährlich die TAC für den Wittlingbestand in den ICES-Untergebieten IX und X und im CECAF-Gebiet 34.1.1 (Unionsgewässer) gemäß den einschlägigen Verordnungen zur Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten fest. Portugal hat mitgeteilt, dass es sich bei der in diesem Gebiet gefangenen Art um Pollack und nicht um Wittling handelt, und der ICES hat bestätigt, dass Wittling in dem betreffenden Gebiet in der Tat nur selten vorkommt. Deshalb ist es nicht notwendig, eine TAC für Wittling in diesem Gebiet festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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