ErwGr. 15

REG_2016_792 · über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates

Die Kommission (Eurostat) sollte die von den Mitgliedstaaten für die Berechnung harmonisierter Indizes verwendeten Quellen und Methoden überprüfen und die Umsetzung des Rechtsrahmens durch die Mitgliedstaaten überwachen. Hierzu sollte die Kommission (Eurostat) einen regelmäßigen Austausch mit den Statistikbehörden der Mitgliedstaaten unterhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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