ErwGr. 32

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Die Hintergründe von schweren Straftaten und Terrorismus erstrecken sich oftmals über das Gebiet der Union hinaus. Soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sollte Europol daher personenbezogene Daten mit Behörden von Drittstaaten und mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation — Interpol austauschen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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