Art. 40 – Forschung und Förderung der Innovation

REG_2016_796 · über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004

(1)Die Agentur trägt auf Ersuchen der Kommission oder auf eigene Initiative nach Maßgabe des in Artikel 52 Absatz 4 genannten Verfahrens zu den Forschungstätigkeiten im Eisenbahnbereich auf Unionsebene bei, einschließlich durch Unterstützung der einschlägigen Kommissionsdienststellen und Vertretungsgremien. Diese Beiträge berühren nicht andere Forschungstätigkeiten auf Unionsebene.
(2)Die Kommission kann der Agentur die Aufgabe der Förderung von Innovationen übertragen, deren Ziel die Verbesserung der Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, besonders der Einsatz neuer Informationstechnologien und von Fahrplaninformations- sowie Ortungs- und Navigationssystemen, ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 40 REG_2016_796 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 40 REG_2016_796 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.