ErwGr. 11

REG_2016_796 · über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004

Die Agentur sollte mit den nationalen Justizbehörden loyal zusammenarbeiten, insbesondere in Fällen, in denen die Beteiligung der Agentur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Befugnisse in Bezug auf von ihr erteilte Fahrzeuggenehmigungen und einheitliche Sicherheitsbescheinigungen sowie Entscheidungen zur Genehmigung von Projekten für die streckenseitige Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (im Folgenden: ERTMS) notwendig ist. Werden von der Agentur oder einem ihrer Bediensteten im Rahmen entsprechender nationaler Gerichtsverfahren Auskünfte verlangt, sollte die Agentur sicherstellen, dass ein derartiges Auskunftsersuchen oder, falls erforderlich, eine derartige Vorladung vor Gericht mit gebührender Sorgfalt und innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet wird. Zu diesem Zweck sollte der Verwaltungsrat geeignete Verfahren festlegen, die in solchen Fällen anzuwenden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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