ErwGr. 28

REG_2016_796 · über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004

Zur Sicherstellung der höchstmöglichen Transparenz und des gleichberechtigten Zugangs aller Beteiligten zu den einschlägigen Informationen sollten die für die Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs beabsichtigten Register — soweit erforderlich — und Schriftstücke der Öffentlichkeit zugänglich sein. Dasselbe gilt für Genehmigungen, einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und andere einschlägige eisenbahnbezogene Unterlagen. Die Agentur sollte effiziente, benutzerfreundliche und leicht zugängliche Mittel für den Austausch und die Veröffentlichung dieser Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere in Form geeigneter IT-Lösungen, damit die Kostenwirksamkeit des Eisenbahnsystems verbessert werden können und auf die betrieblichen Erfordernisse des Sektors eingegangen werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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