ErwGr. 37

REG_2016_796 · über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004

Es ist notwendig, zu gewährleisten, dass von Entscheidungen der Agentur Betroffene das Recht haben, die erforderlichen Rechtsbehelfe einzulegen, die in unabhängiger und unparteiischer Weise gewährleistet werden sollten. Es sollte ein geeignetes Beschwerdeverfahren eingerichtet werden, damit Entscheidungen des leitenden Direktors vor einer besonderen Beschwerdekammer angefochten werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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