Art. 18 – Aufhebung

REG_2016_804 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

(1)Vorbehaltlich des Absatzes 2 wird die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.
(2)Artikel 10 Absatz 7a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 wird mit Wirkung ab dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben.
(3)Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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