ErwGr. 13

REG_2016_804 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

Das in Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 festgelegte Zinssatzsystem enthält eine festgesetzte Erhöhung des Basissatzes um 2 Prozentpunkte und eine progressive Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte je Verzugsmonat; der erhöhte Zinssatz findet auf den gesamten Verzugszeitraum Anwendung. Mit dem derzeitigen Zinssatzsystem konnte sichergestellt werden, dass die für den Haushaltsvollzug erforderlichen Eigenmittel fristgerecht und in voller Höhe bereitgestellt werden; daher sollten seine wichtigsten Elemente beibehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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