Anhang V

REG_2016_918 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Anhang V Teil 2 Abschnitt 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erhält folgende Fassung:
Piktogramm (1) Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2)
GHS05 Abschnitt 3.2 Ätzwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1 und Unterkategorien 1A, 1B, 1C Abschnitt 3.3 Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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