ErwGr. 17

REG_2017_1004 · zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates

Im Hinblick darauf, Sofortmaßnahmen und sonstige Maßnahmen, die sich auf das Vorsorgeprinzip stützen, beizubehalten, anzupassen oder einzustellen, sind in der Regel zusätzliche Informationen erforderlich. Nach Möglichkeit sollte daher die Erhebung von Daten Vorrang haben, die erforderlich sind, um Maßnahmen zu bewerten, die auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips vorgeschrieben wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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