ErwGr. 2

REG_2017_1004 · zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates

Die Gemeinsame Fischereipolitik wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) reformiert. Die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Anforderungen für die Datenerhebung im Fischereisektor sind in den Artikeln 2 und 25 der genannten Verordnung dargelegt. Darüber hinaus wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) die finanzielle Unterstützung für die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Datenerhebung im Bereich der Fischerei reformiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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