ErwGr. 36

REG_2017_1004 · zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates

Es muss gewährleistet werden, dass Endnutzern wissenschaftlicher Daten Daten rechtzeitig und in einem standardisierten Format sowie versehen mit einer eindeutigen Codierung zur Verfügung gestellt werden, weil sie zeitgerecht Gutachten erstellen müssen, damit Fischereitätigkeiten nachhaltig sein können. Auch andere interessierte Kreise sollten die Gewähr erhalten, dass ihnen Daten innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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