ErwGr. 8

REG_2017_1004 · zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates

Die Auflagen für den Zugang zu den Daten, für die diese Verordnung gilt, sollten die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (29) sowie nach der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (30) unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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