ErwGr. 2

REG_2017_1123 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

Der erneute Rückgriff auf Spielräume und besondere Instrumente im Haushaltsplan für 2017, durch den sich die verfügbaren Haushaltsmittel zur Bewältigung solcher Situationen im verbleibenden Zeitraum des MFR verringern, zeigt, dass die Umstände, die diese außerordentlichen Maßnahmen ausgelöst haben, andauern und weitere Maßnahmen erforderlich sein werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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