Art. 47 – Inkrafttreten

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 21. Juli 2018, ausgenommen Artikel 11 Absatz 4, Artikel 15 Absatz 7, Artikel 22 und Artikel 37 Absatz 4, die ab dem 20. Juli 2017 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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