Anhand der WAL wird das Kreditrisiko des Portfolios eines Geldmarktfonds bewertet, das umso höher ist, je später die Rückzahlung des Kapitalbetrags erfolgt. Die WAL dient auch der Beschränkung des Liquiditätsrisikos des Portfolios eines Geldmarktfonds. Anders als bei der Berechnung der WAM kann mit der Berechnung der WAL für Wertpapiere mit variablem Zinssatz und für strukturierte Finanzinstrumente nicht auf die Termine der Anpassung an den Geldmarktzinssatz, sondern ausschließlich auf die ausgewiesene Endfälligkeit des Finanzinstruments abgestellt werden. Als Laufzeit wird für die Berechnung der WAL die Restlaufzeit bis zur rechtlichen Kapitaltilgung zugrunde gelegt, da dies der einzige Zeitpunkt ist, zu dem die Verwaltungsgesellschaft vernünftigerweise erwarten kann, dass das Instrument zurückgezahlt sein wird. Aufgrund der besonderen Merkmale der Basiswerte für einige Verbriefungen und ABCP sollte die WAL bei amortisierenden Instrumenten auf der Laufzeitberechnung für amortisierende Instrumente basieren können, entweder anhand des vertraglich festgelegten Amortisierungsprofils solcher Instrumente oder anhand des Amortisierungsprofils der Basiswerte, aus denen die Zahlungsströme für die Rückzahlung solcher Instrumente entstehen.
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