Art. 2

REG_2017_1262 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Verwendung von Gülle von Nutztieren als Brennstoff in Verbrennungsanlagen

Die Anhänge III und XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden nach Maßgabe des Wortlauts im Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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