ErwGr. 8

REG_2017_1262 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Verwendung von Gülle von Nutztieren als Brennstoff in Verbrennungsanlagen

Anhang XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält besondere Vorschriften für amtliche Kontrollen. Nach der Einführung von Anforderungen für die Verbrennung von Gülle von Nutztieren als Brennstoff mit der vorliegenden Verordnung sollten diese besonderen Vorschriften auch für dieses Verfahren gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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